Sie gilt als die größte geschlossene Siedlung Nordrhein-Westfalens und verzaubert mit ihren traditionsreichen Häusern mit großen Vorgärten und riesengroßen Grundstücken Fahrradfahrer und Spaziergänger gleichermaßen. War die Oppumer und Fischelner Donksiedlung früher vor allem für Selbstversorger konzeptioniert, kosten die Grundstücke mit den schönen freistehenden Domizilen heute alleine so viel wie anderenorts ein günstiges Einfamilienhaus. In unserer monatlichen Reihe über Krefelder Straßennamen nehmen wir in diesem Beitrag die „Donks“ unter die Lupe.
Der Ort Wachtendonk im Kreis Kleve direkt an der Niers, die Wasserburg Gastendonk in Krefeld-Hüls, der Donkring in Kempen oder eben die Donksiedlung in Krefeld-Oppum – sie alle befinden sich heute dort, wo früher Sumpfgebiet gewesen ist. Das Wort „Donk“ oder auch „Dunk“ bezeichnete damals sandige Erdrücken, die sich aus dem Sumpfgebiet erhoben.
Gehen wir noch weiter zurück, nämlich in die Zeit des römischen Historikers Publius Cornelius Tacitus, finden wir das Wort, aus dem „Donk“ entstand. Als „tung“ bezeichnete dieser damals „das (die Wohnstatt) Bedeckende“ und beschreibt damit unterirdische Höhlen der Germanen, die sie geschützt mit Mist als Zufluchtsort im Winter und als Lagerraum für Feldfrüchte nutzten.
Im Jahr 1936, als mit der Langendonk und der Fungendonk auch die ersten Straßen der Oppumer und Fischelner Siedlung entstehen, sind topografische Merkmale in vielen Orts- und Straßennamen zu finden: Die Geismühle, nur knapp anderthalb Kilometer Luftlinie entfernt, beruht auf dem Wort „Geest“, das so etwas wie einen trockenen, unfruchtbaren Sandrücken beschreibt. Und der Moerser Ortsteil Vennikel, der an den Krefelder Norden grenzt, wurde nach dem aus dem Gotischen stammenden Wort Fenne, das übersetzt so etwas wie Moorweide bedeutet, benannt.
Als in den 30er Jahren noch unter Adolf Hitler das Wohngebiet konzipiert wurde, war es nicht nur Sumpf-, sondern auch Waldgebiet. Hier sollte eine Heimat für Familien entstehen. Dabei waren die Grundstücke an einen Reichsheimstättenvermerk geknüpft. Die Reichsheimstätte war ein Rechtsinstitut, durch das das Eigentumsrecht an Immobilien eingeschränkt wurde. Das Wohneigentum wurde dadurch so festgeschrieben, dass das Anwesen zur Bewirtschaftung durch eine Familie genutzt werden musste. Dadurch war es gleichzeitig geschützt: Zwangssicherungshypotheken oder Vollstreckungen waren hier wegen nicht dinglich gesicherter Forderungen unzulässig.
Mit Absicht wurden die Grundstücke also so groß gewählt, dass diese Siedler sich hierauf selbst versorgen konnten. Neben ihrem eigentlichen Beruf züchteten sie Obst und Gemüse, hielten sich Vieh, und einige fischten sogar. Die Grundstücke waren alle ähnlich aufgebaut: ein Haupthaus direkt an der Straße, ein Stall dahinter und im großen Garten etliche Felder und Acker.
Lassen sich die Langendonk und die Fungendonk schon in sehr alten Karten finden, kamen nach und nach weitere Straßen hinzu. Sie alle erinnern sowohl an die topografischen Merkmale des damaligen Gebietes als auch an den angedachten Siedler-Charakter. Die „Ekendonk“ nimmt das Wort „Ekener“, übersetzt Sämann, mit auf. Die „Buschdonk“, die „Elmendonk“ oder die „Heisterdonk“ beschreiben den damaligen Waldcharakter und die „Vinndonk“ weist gleich doppelt auf die unmittelbare Nähe zum Sumpfgebiet hin.
Im Zweiten Weltkrieg wurden viele Teile der Donksiedlung zerstört, doch nach dem Krieg versuchte man, der Charakter des Gebiets aufrechtzuerhalten. Noch in den 70er Jahren mussten Käufer Einblick in ihre Finanzen geben: Hatten sie ein zu großes Vermögen oder besaßen keine Kinder, waren die Grundstücke nicht für sie vorgesehen. Die Erweiterung der Häuser, größere Sanierungsmaßnahmen oder Neubauten waren auch damals noch durch Gestaltungsgrundlagen geschützt: Das Verwenden von braunen Ziegeln beispielsweise galt als nicht zulässig, besser sollten die Eigentümer die alten roten Ziegel verwenden.
Am 1. Oktober 1993 trat ein Gesetz zur Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes in Kraft, und damit wurden die Eigentumsverhältnisse in der Donksiedlung noch einmal kräftig durcheinandergewirbelt. Galten die vorderen Teile des Grundstückes als Bauland, war der hintere Teil des Grundstückes reines Grabeland und wurde durch die Eigentümer lediglich gepachtet. Die Stadt Krefeld bat nun mit der Aufhebung des Gesetzes den Siedlungsbewohnern drei Optionen an: Sie konnten das Gelände als Nutzland günstig kaufen, es zum Bauland umwandeln lassen und dafür teuer bezahlen oder aber riskieren, dass es die Stadt Krefeld bei Bedarf zurücknahm und anderweitig nutzte. So wandelte sich der Siedlungscharakter: Denn auf einmal wurde auf vielen der 1.200 Quadratmeter großen Grundstücke zusätzlich neugebaut. Die Siedlungsbewohner gaben ihre großen Gärten, die ehemalige Anbaufläche, her, um neuen Wohnraum zu schaffen. Auch die Gestaltungsregeln wurden aufgehoben: Ob blaue Dachziegel, Holzfassade oder kubistischer Neubau – der alte Siedlungscharakter ist bei Weitem nicht mehr auf jeder Donk zu erkennen.
Zusätzlich erweitert sich die Siedlung in Richtung Fungendonk immer weiter. Im Rahmen des Landesprogramms „50 Solarsiedlungen in Nordrhein-Westfahlen“ werden seit 2004 auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes neben der Geschwister-Scholl-Grundschule Doppel- und Reihenhäuser als Passivsolarhäuser gebaut. Auch eine Erweiterung der Grundschule an der Fungendonk befindet sich aktuell im Bau. Die Donksiedlung vermischt heute Neu und Alt.
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